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Innenentwicklung

Strategien, Konzepte und Bürgerbeteiligung

Baugesetzbuch

§ 1a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz

(1) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die nachfolgenden Vorschriften zum Umweltschutz anzuwenden.
 
(2) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. Die Grundsätze nach den Sätzen 1 und 2 sind in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 zu berücksichtigen. Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können.
Intelligent handeln

Flächenfrass stoppen

Die Wiedernutzbarmachung brachliegender Flächen und Gebäude in den Gemeinden sollte oberstes Ziel der Stadtplanung sein.

Anstatt den einfachen Weg zu nutzen, die Außenbereiche zu erschließen und damit jahrtausend alte Lößböden der besten Qualität zu versiegeln, sollte die Stadtplanung an Konzepten und Strategien arbeiten, brachliegende Flächen wieder nutzbar zu machen.

Zusammenarbeit

Bürgerbeteiligung

Unsere Nachbargemeinde macht es uns vor. Das integrierte Stadtentwicklungskonzept der Stadt Friedberg setzt im Bereich der Stadtentwicklung auf aktive Bürgerbeteiligung. Friedberg unternimmt damit einen intelligenten Schritt in Richtung Zukunft.

Statt planlosem Wachstum getrieben vom Zuzugsdruck aus den Metropolen werden die hier lebenden Bürger mitgenommen und angehört.

Leider vermissen wir ähnliche Konzepte oder Strategien der Stadt Bad Nauheim gänzlich. 

Wissen ist Macht

Leerstands-
erhebung

Nichts wissen macht auch nichts! Dieses Credo könnte aus dem Stadtplanungsbüro in Bad Nauheim kommen. Denn ein Leerstandskataster wird laut Stadtplanung zwar geführt. Wie die Erhebung der Leerstände allerdings funktionieren soll bleibt fraglich. Es gibt kein öffentliches Register oder ähnliches.

Dabei wäre es städteplanerisch dringend notwendig zu wissen wo Gebäude und Flächen brach liegen. Dies ist der erste Schritt um überhaupt zu ermitteln in welche Richtung sich die Stadt entwickeln könnte.

Ein Leerstandsmelder wäre demnach also eine richtig gute Idee.

Weiteres zum Thema folgt…


HELFEN SIE JETZT!

UNSERE BÜRGERINITIATIVE – DIE WETTERTALER
WIRD DIESES BAUVORHABEN – NEUBAUGEBIET „AUF DEM FORST“ VERHINDERN!

 

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