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Panorama eines bewirtschafteten Ackers in der Gemarkung „Auf dem Forst“ bei Schwalheim.

Schwalheim

Unsere Landschaft hat Zukunft.

Bad Nauheim ist Teil einer dicht besiedelten Region. Die Planung muss Wohnraum und Infrastruktur ebenso berücksichtigen wie Landwirtschaft, Wasser, Klima und zusammenhängende Freiräume. Für uns steht dabei „Auf dem Forst“ im Mittelpunkt.

Bad Nauheim im regionalen Zusammenhang

Siedlungen, Verkehrswege und Freiräume enden nicht an der Stadtgrenze. Deshalb wird auch für Bad Nauheim ein regionaler Rahmen gesetzt. Welche Fläche für eine bestimmte Nutzung geeignet ist, muss dabei anhand ihrer örtlichen Voraussetzungen beurteilt werden.

Die Stadt Bad Nauheim begrüßte in ihrer Mitteilung vom 4. Dezember 2025 die Grundausrichtung des Vorentwurfs und benannte zugleich Ergänzungen und Prüfaufträge. Das ist die Position der Stadt. Unsere eigene Haltung und unser Ziel erläutern wir auf einer gesonderten Seite.

Zur Haltung der Wettertaler

Warum „Auf dem Forst“ weiter eine Rolle spielt

Die Gemarkung liegt am östlichen Rand von Schwalheim. Das amtliche Prüfdatenblatt zum Vorentwurf 2025 führt BANAU_8 als geplante Wohnbaufläche mit 3,2 Hektar. Diese Angabe gehört zu diesem konkreten Planungsstand; sie beschreibt keine bereits genehmigte Bebauung.

Die Darstellung berührt die Frage, welche Zukunft für diesen Landschaftsraum planerisch vorbereitet wird. Für uns ist entscheidend, dass „Auf dem Forst“ als Landwirtschafts- und Freiraum erhalten bleibt.

Magistratsentscheidung und RegFNP sind verschiedene Schritte

Die Wetterauer Zeitung berichtete am 13. Januar 2021, dass der Magistrat die damaligen Pläne für das Neubaugebiet in Schwalheim abgelehnt hatte. Damit wurde das damalige konkrete Vorhaben gestoppt.

Die Änderung einer regionalen Flächendarstellung ist ein eigener Planungsschritt. Eine kommunale Ablehnung ersetzt diese Änderung nicht. Dass BANAU_8 im Vorentwurf 2025 weiterhin als geplante Wohnbaufläche untersucht wird, macht den Unterschied greifbar.

Der damalige Erfolg ist wichtig. Unser weitergehendes Ziel ist die Streichung der geplanten Wohnbauflächendarstellung aus dem wirksamen RegFNP.

Was bei der Planung vor Ort zählt

Boden, Wasser, Natur, Klima, Erholung und die vorhandene Infrastruktur müssen gemeinsam betrachtet werden. Ebenso gehört dazu die Frage, welche geeigneten Möglichkeiten innerhalb der bestehenden Orte verfügbar sind. Ausführliche thematische Begründungen finden Sie in unserem Bereich Argumente.

Zu unseren Argumenten

Quellen zum Weiterlesen

Sachstand geprüft am 1. November 2026. Angaben zum Vorentwurf beziehen sich auf die Unterlagen von 2025. Unsere Forderungen sind die Position der Bürgerinitiative Die Wettertaler.