Seit Jahren beobachten wir immer wieder Eidechsen direkt am Feldrand, der an die Gemarkung „Auf dem Forst“ in Schwalheim angrenzt. Die Fotos vom 28. Juni 2026 zeigen ein Tier, dessen Merkmale deutlich für eine männliche Zauneidechse sprechen. Diese Art ist streng geschützt – und ein guter Grund, an den Rändern einer möglichen Baufläche genau hinzusehen.
Ein Kellerfund und wiederholte Beobachtungen am Feldrand
Das fotografierte Tier haben wir im Keller entdeckt, eingefangen und anschließend wieder ins Freie gesetzt. Dabei entstanden auch die Nahaufnahmen im durchsichtigen Behälter. Die Bilder dokumentieren diesen einzelnen Fund. Unsere wiederholten Beobachtungen über mehrere Jahre beziehen sich auf den angrenzenden Feldrand.
Eine systematische Erfassung ersetzen diese Beobachtungen nicht. Wie viele Tiere dort leben, wo sie sich fortpflanzen oder überwintern und welche Teile der Umgebung sie nutzen, lässt sich daraus noch nicht bestimmen. Für uns sind die Sichtungen aber ein konkreter Anlass, diesen Bereich bei der Betrachtung von „Auf dem Forst“ ernst zu nehmen.
Was für eine Zauneidechse spricht
Die kräftige Körperform, der breite Kopf, die braune Rückenzeichnung mit hellen Linien und die auffällig grünen Flanken passen zu einer männlichen Zauneidechse (Lacerta agilis). Die AG Feldherpetologie und Artenschutz der DGHT beschreibt diese Merkmale; besonders die Männchen zeigen zur Paarungszeit häufig intensiv grüne Seiten. Unsere Einordnung beruht auf den Fotos. Eine unabhängige fachliche Bestätigung des konkreten Fundes liegt bislang nicht vor.

Warum Feldränder Lebensraum sein können
Zauneidechsen benötigen strukturreiche Bereiche: besonnte Plätze, schützenden Bewuchs und offene Bodenstellen zur Eiablage. Feldraine, Böschungen und naturnahe Gartenränder können solche Bedingungen bieten. Entscheidend ist das kleinräumige Nebeneinander dieser Strukturen, wie der Artensteckbrief der DGHT erläutert.
Gerade die Übergänge zwischen Gärten, Säumen und landwirtschaftlichen Flächen verdienen deshalb Aufmerksamkeit. Unsere Beobachtungen am angrenzenden Feldrand belegen allerdings nicht, dass die gesamte Gemarkung gleichartig besiedelt ist. Welche Flächen tatsächlich zusammengehören und welche Funktion sie für die Tiere haben, muss vor Ort untersucht werden.
Streng geschützt – was bedeutet das?
Die Zauneidechse gehört zu den Arten des Anhangs IV der europäischen FFH-Richtlinie. Damit zählt sie nach § 7 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes zu den besonders und streng geschützten Arten. § 44 schützt unter anderem vor Fang, Verletzung und Tötung sowie vor der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Auch erhebliche Störungen während bestimmter Lebensphasen sind verboten.
Klar, aus einem einzelnen Fund folgt nicht automatisch ein pauschales Bauverbot. Aber wir beobachten seit Jahren immer wieder Eidechsen am angrenzenden Feldrand. Für uns ist deshalb klar: Es braucht eine gezielte Untersuchung auf Zauneidechsen, bevor über eine Bebauung von „Auf dem Forst“ entschieden wird.
Unsere Forderung für Auf dem Forst
Wir fordern von der Stadt und den Planungsträgern: Vor einer Entscheidung über die Bebauung muss zwingend eine gezielte Untersuchung auf Zauneidechsen durch fachkundige Personen stattfinden. Sie muss die Planungsfläche, die angrenzenden Feldränder und ihre Verbindung zu weiteren geeigneten Lebensräumen einbeziehen. Dabei ist systematisch zu erfassen, wo die Tiere vorkommen und welche Bereiche sie als Lebensraum nutzen. Unsere dokumentierten Beobachtungen müssen in diese Untersuchung einfließen.
Wir verlangen, dass die Ergebnisse und die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen vor der Entscheidung öffentlich nachvollziehbar vorliegen. Solange diese Fragen offen sind, fehlt aus unserer Sicht eine entscheidende Grundlage für die Beurteilung der Bebauung.
Wir setzen uns dafür ein, die Gemarkung „Auf dem Forst“ als Landschaftsraum zu erhalten. Geeignete Möglichkeiten der Innenentwicklung müssen fortlaufend geprüft werden. Die kleinen Bewohner an den Feldrändern gehören ebenso in diese Abwägung wie Boden, Wasser und Naherholung. Mehr dazu auf unserer Seite Umwelt und Artenschutz.
Beobachtungs- und Fotodatum: 28. Juni 2026. Angaben zum Kellerfund und zu den wiederholten Sichtungen stammen aus eigener Beobachtung.
