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Dramatische Sturzfluten und der §13B BauGB

Die Bilder der Sturzfluten in Rheinland-Pfalz und anderen Regionen machen betroffen. Auch Armin Laschet reagiert erwartungsgemäß geschockt. Gleichzeitig wird in den Medien mit Experten bereits über möglich Gründe des dramatischen Ausgangs der Starkregenereignisse gesprochen. Die ersten und wichtigsten Gründe, die von Experten aufgeführt werden, sind die dramatisch zunehmende Bodenversiegelung und Zersiedelung, siehe ZDF Spezial ab Minute 36:30 und Heute Journal vom 15. Juli 2021 ab Minute 9:45

Es bleibt zu hoffen, dass dies auch bei Herrn Laschet ankommt, hat er doch noch Ende 2019 persönlich im Bundesrat beantragt, dass der bereits ausgelaufene und umstrittene Betonparagraph 13b BauGB bis mindestens Ende 2022 verlängert wird.

So scheint es gerade wie ein Hohn, dass die von Armin Laschet beantragte Verlängerung des §13b BauGB gerade erst im Mai 2021 wunschgemäß verabschiedet wurde. Damit sind der ungehemmten Bauwut der Kommunen Tür und Tor geöffnet worden, weil diese im Außenbereich ohne Umweltprüfung im Schnellverfahren Baugebiete durchsetzen können.

Wir fordern daher, auch in unserer Region mit der fortschreitenden Bebauung und damit einhergehenden Vernichtung von wertvollem Ackerland endlich aufzuhören, und Bodenschutz einen höheren Stellenwert bei zu bemessen.

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Betonparagraph, Bodenschutz, Flächenfraß, §13b BauGB

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